Vom Krankentagegeld in die Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit versichern: Concept-Makler Markus Baumgärtel und Ingo Hühnlein

Krankentagegeldversicherungen sind sinnvoll und im Fall einer Krankheit oft wichtig um den Lebensstandard zu halten. Jedoch wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt stellen viele Gesellschaften die Zahlung ein. Nicht selten verlange der Krankenversicherer bereits nach vier Monaten eine vertrauensärztliche Untersuchung, wenn die Krankheit als schwerer eingestuft werde und die Dauer der Genesung nicht absehbar sei. Doch wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor? Ist eine private Absicherung sinnvoll? Die Concept-Makler Markus Baumgärtel und Ingo Hühnlein klären auf!

 

Lt. Statistik werden 43 Prozent der heute 20-jährigen Männer wahrscheinlich bis zum Rentenbeginn mit einmal berufsunfähig. Ein aktueller Fall zum Thema Krankentagegeldanspruch/Berufsunfähigkeit wurde gerade vor dem OLG Koblenz (Az:10 U 727/15) verhandelt. Was war passiert?

Ein heute 62-jährigen Mann, der als freiberuflicher Privatdozent für technische Berufe tätig war hatte seit dem 1. Januar 2005 eine private Krankentagegeldversicherung. Im Juli 2010 erlitt der Mann einen Schlaganfall, woraus eine Aphasie (Verlust der Sprache) sowie eine Hemiparese (halbseitige Lähmung des Körpers) resultierte, die eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit des Mannes zur Folge hatte.

 

Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Krankentagegeldversicherung zahlte auch zunächst mit Wirkung zum 1. Juni 2011 dem Mann die vertraglich zugesicherten Leistungen.  Am 17. Juni teilte die Versicherung dem Versicherten dann allerdings mit, dass die Krankentagegeldversicherung zum 10. September 2011 wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit des Mannes ende, da dieser am 10. Juni 2011 berufsunfähig geworden war.

In ihrer Einschätzung verwies die Versicherung auf die Stellungnahme der beratenden Gesellschaftsärztin, die sich wiederum vorrangig auf den Entlassungsbericht der Neurologischen Rehaklinik bezog. Dies wollte der Mann aber nicht akzeptieren und argumentierte, dass er zwar weiter arbeits-, nicht aber berufsunfähig sei. So ging die Sache vor Gericht.

Das Gericht entschied, dass der Mann nicht zum 10. Juni berufsunfähig geworden sei. „Für den bedingungsgemäßen Eintritt von Berufsunfähigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT 2009, der den Versicherungsschutz aus einer Krankentagegeldversicherung enden lässt, ist erforderlich, dass nach aller Erfahrung trotz Einsatzes aller medizinischen Mittel mit der Widererlangung der Erwerbsfähigkeit entweder überhaupt nicht zu rechnen ist oder die Heilungschancen so schlecht sind, dass ungewiss bleibt, ob der Versicherte jemals wieder erwerbsfähig werde. Die Prognose der Berufsunfähigkeit ist bezogen auf den Einzelfall und exakt für den Zeitpunkt zu stellen, zu dem der Versicherer das Ende seiner Leistungspflicht behauptet“, so die Richter. Dies habe am 10. Juni 2011 so aber nicht prognostiziert werden können, sondern erst nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme (Ende Januar 2012).

Die zum maßgeblichen Stichtag bestehende Prognose muss natürlich vom einem Sachverständigen begutachtet. Ist dies nicht möglich, weil die gesundheitliche Entwicklung des Versicherten bis zu diesem Stichtag so ungenau erhoben und dokumentiert worden ist, so ist der vom Versicherer zu führende Nachweis, dass der Versicherungsschutz aus einer Krankentagegeldversicherung durch Eintritt der Berufsunfähigkeit endete, nicht erbracht, urteilten die Richter.  Die Versicherung wurde folglich zu Nachzahlungen der Krankengeldbeiträge verurteilt.

Langwierige Erkrankungen erfordern nicht nur viel Geduld, sondern auch ein finanzielles Polster. Aber nicht nur eine Krankentagegeld-Absicherung ist sinnvoll. Auch eine Absicherung für den Ausfall aus der Arbeitswelt ist heute fast unumgänglich. Aus diesem Grund und der Tatsache, dass statistisch gesehen, jeder zweite Arbeiter und jeder dritte Angestellte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, empfehlen wir jedem eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder zumindest eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

 

Die Concept-Makler Markus Baumgärtel und Ingo Hühnlein beraten Sie gern

Haben Sie Fragen zu Krankentagegeld und zur Versicherung der Berufsunfähigkeit an die unabhängigen Versicherungsmakler und Finanzberater Markus Baumgärtel (besonders in den Regionen Stammbach, Gefrees, Münchberg, Helmbrechts, Hof, Kulmbach und Lichtenfels aktiv) oder Ingo Hühnlein (besonders in den Regionen Speichersdorf, Bayreuth, Pegnitz, Kemnath und Nürnberg aktiv) dann können Sie hier direkt eine Anfrage an die Concept-Makler aus Oberfranken senden!